Mietvertrag Stocherkahn
Mietvertrag für Stocherkahn Nr. 67
Von KHG und ESG Tübingen
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- Der Vermieter (KHG/ESG) haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die beim Betrieb des Stocherkahns entstehen, es sei denn, sie werden aufgrund unsachgemäßer Wartung des Vermieters verursacht.
- Für fahrlässig verursachte Schäden am Stocherkahn und seinem Zubehör (Verlust des Schlüssels, der Stocherstange, der Bretter) haftet der Mieter. Verursachte oder festgestellte Schäden müssen dem Vermieter (ESG-Büro, Tel. 51508) umgehend gemeldet werden.
- Die Miete für die Benutzung des Kahns beträgt jeweils 5 Euro für Studenten und 15 Euro für Nicht-Studierende. Es wird von jedem Mieter eine Kaution in Höhe von 20 Euro erhoben, die beim Empfang des Schlüssels zu entrichten ist.
- Mit der Unterschrift dieses Vertrags bestätigt der Mieter den Empfang des Schüssels sowie des „Nutzer-Einmaleins“ (Merkblatt mit den Nutzungsbedingungen) für den KHG/ESG-Stocherkahn.
- Die im „Nutzer-Einmaleins“ aufgelisteten Nutzungsbedingungen) für den KGH/ESG-Kahn müssen eingehalten werden.
- Der Schlüssel darf nicht weitergegeben werden.
- Der Mieter darf den Stocherkahn nur in der vereinbarten Zeit nutzen.
- Der Stocherkahn muss pünktlich an der Anlegestelle zurück sein.
- Der Stocherkahn muss nach Gebrauch zusammen mit der Stocherstange und den Sitzbrettern wieder sorgsam an der Anlegestelle in der Herrmann-Kurz-Straße angekettet werden.
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Mietvertrag pdf
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